mit Gemeinsinn und umfassenden Leistungen

Beitragsmodelle und Bestattungskosten

Beim GE·BE·IN können Sie zwischen individuell abgestimmten Beerdigungsversicherungen mit laufender Beitragszahlung oder einem Einmalbeitrag zu günstigen Konditionen wählen.

Eine günstige Bestattungsvorsorge

Ihre GE·BE·IN Sterbegeldversicherung mit laufender Beitragszahlung können Sie zwischen dem 18. und dem 70. Lebensjahr bis zu einer Versicherungssumme von 8.000 € abschließen. Hierbei gilt: Je früher Sie in die GE·BE·IN Sterbegeldversicherung eintreten, desto niedriger sind Ihre Beiträge. Dabei genießen Sie immer höchste Flexibilität, denn Sie entscheiden selbst, ob Sie monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen.

Vorteile „Laufender Beitrag“

  • Je nach Tarifwahl mit oder ohne Wartezeit
  • Keine umfangreiche Gesundheitsprüfung
  • Verdoppelung der Versicherungssumme bei
    Unfalltod bis 65. Lebensjahr
  • Möglichkeit für eine preiswerte Kinderzusatzversicherung
  • Schnelle und unkomplizierte Abrechnung im Leistungsfall
  • Verwendung der Überschüsse zur Beitragsreduzierung und
    Leistungserhöhung
  • Versicherungssumme individuell wählbar
  • Sicher vor dem Zugriff durch das Sozialamt
  • Flexible Zahlweise ohne Ratenzahlungszuschlag

Zuverlässige Bestattungsvorsorge ab 50 Jahren

Zu den größten Vorteilen der GE·BE·IN Sterbegeldversicherung mit Einmalbeitrag zählt die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung. Damit ist die Sterbegeldversicherung mit Einmalbeitrag auch für Schwerstkranke geeignet. Der Eintritt kann zwischen dem 50. und und 85. Lebensjahr erfolgen, die Versicherungssumme kann zwischen 500 € und 8.000 € betragen. Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Lebensalter. Voraussetzung für die Auszahlung der vollen Versicherungssumme ist eine Wartezeit von drei Jahren ab Versicherungsbeginn. Bei einem Sterbefall innerhalb der Wartezeit wird in jedem Fall der geleistete Beitrag zurückgezahlt. Im zweiten und dritten Versicherungsjahr wird der Beitrag sogar zusätzlich mit 1,75 % p.a. von der GE·BE·IN Versicherungen VVaG verzinst.

Vorteile „Einmalbeitrag“

  • Auch für Schwerstkranke geeignet
  • Ohne Gesundheitsprüfung
  • Aufnahme zwischen dem 50. und dem 85. Lebensjahr
  • Beitragsberechnung nach Lebensalter
  • Beitragsauszahlung bei Sterbefall in der Wartezeit
  • 1,75 % Verzinsung im zweiten und dritten Versicherungsjahr
  • Sicher vor dem Zugriff durch das Sozialamt

Was kostet eine Beerdigung?

Ein guter Abschied von einem Verstorbenen kann nicht mit Geld bewertet werden. Auf der materiellen Ebene jedoch hat jede Beerdigung ihren individuellen Preis. Er ergibt sich zum einen aus den Kosten für Ihre persönlichen Wünsche rund um Beisetzung, Trauerfeier, Kaffeetafel, Trauerfloristik und Dekoration und zum anderen aus öffentlichen Gebühren des Friedhofs und der Ämter. Die Stiftung Warentest geht von Beerdigungskosten von bis zu 7.000 € aus. Eine erhebliche Summe, die aber mit der GE·BE·IN Sterbegeldversicherung ganz einfach gedeckt werden kann.

Die GE·BE·IN Sterbegeldversicherung für mehr Sicherheit

Der Abschluss einer Beerdigungsversicherung ist Ausdruck von Eigenverantwortlichkeit – Ihnen selbst, aber vor allem Ihrer Familie gegenüber. Sie ist als Vorsorge unantastbar, wenn andere Vorsorgen bereits verbraucht wurden, und so für eine angemessene Bestattung nicht mehr vorhanden sind. Als Verein auf Gegenseitigkeit gewährleistet der GE·BE·IN, dass die Mitglieder über die von ihnen gewählten Organe selbst über die Geschicke des Vereins bestimmen.

Auch stehen die Gewinne ausschließlich den Mitgliedern zu und werden nicht an Fremde ausgeschüttet. Diese Grundsätze sind in unserer Satzung geregelt. Die GE·BE·IN Sterbegeldversicherung wird regelmäßig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüft. Unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird jährlich durch ein unabhängiges Gutachten dokumentiert, über unsere Kapitalanlagen wacht ein Treuhänder.

Sicherheitsgarantien der GE·BE·IN Sterbegeldversicherung

  • Hervorragender Versicherungs­schutz, günstige Preise
  • Mitbestimmung der Vereins­mitglieder über gewählte Vertreter
  • Alle Gewinne stehen den Mitgliedern zu
  • Regelmäßige Überprüfung durch die BaFin
  • Jährliches Gutachten zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
  • Kapitalanlagen werden vom Treuhänder überwacht