Sterbegeldversicherung seit 1923

 

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
vom 24.06.2026

GE·BE·IN Versicherungen VVaG
Nordstr. 5-11
28217 Bremen

Die Amtszeit der Vertreter des GE·BE·IN Versicherungen VVaG läuft in 2026 aus. Es ist daher gem. §12 der Satzung eine Neuwahl der Vertreter durchzuführen. Entsprechend der Anzahl der Mitglieder sind 18 Vertreter und bis zu 18 Ersatzvertreter zu wählen. Zu diesem Zweck ist ein Wahlausschluss gebildet worden, der gem. §12 Nr. 3 der Satzung die folgende Wahlliste mit den Kandidaten für die Posten als Vertreter und Ersatzvertreter aufgestellt hat:

Vertreter                                   

  • Hotten,Lars
  • Steffen, Peter
  • Büntjen, Harald
  • Dahl, Bärbel
  • Kappmeyer, Nina
  • Stinner, Wolfram U.
  • Behning, Dieter
  • Graf, Roswitha
  • Bräunlich, Doris
  • Warlich, Peter
  • Spanjer, Gerd
  • Adler, Mirco
  • Bräunlich, Miriam
  • Scholz, Ingo
  • Gomolka, Heidrun
  • Brundirs, Ramona
  • Hartig, Frank
  • Delecate, Eva

Ersatzvertreter

  • Christiane Antoni

Die Wahlliste ist satzungsentsprechend in den Geschäftsräumen der Versicherung ausgehängt und im Weser Kurier sowie auf der Homepage veröffentlicht. Die Mitglieder des GE·BE·IN Versicherungen VVaG sind berechtigt, andere Bewerbungen einzureichen. Jede andere Bewerbung muss von mindestens 10 wahlberechtigten Mitgliedern unterzeichnet und innerhalb eines Monats vom Tage der Bekanntmachung an beim Wahlausschuss eingegangen sein.
Die in der Wahlliste des Wahlausschusses aufgeführten Mitglieder gelten als gewählt, sofern keine andere Bewerbung fristgerecht eingegangen ist. Bei fristgerecht eingegangenen zusätzlichen Bewerbungen werden diese vom Wahlausschuss in die Wahlliste aufgenommen. Aus dieser Wahlliste ermittelt der Wahlausschuss unter Ausschluss des Mitgliedes aus dem Vorstand die notwendige Anzahl der Vertreter und Ersatzvertreter. Der Wahlausschuss bestimmt die Rangfolge nach der die Ersatzvertreter nachrücken. Das Wahlergebnis ist bekannt zu geben.

Wahlvorschläge sind zu richten an den:

Wahlausschuss des GE·BE·IN Versicherungen VVaG
Nordstr. 5-11
28217 Bremen

Bremen, 18.06.2026

-Der Wahlausschuss-

 

 

 

 

 

 

Ihr GE·BE·IN Team

Jetzt neu! Alles auf einen Blick - GE·BE·IN24
Das neue Kundenportal

Endlich ist es soweit!

Unser neues Kundenportal GE·BE·IN24 -  ist online!

Alles auf einen Blick, von überall aus, rund um die Uhr.

Weitere Infos erhalten Sie in unserem Infocenter unter der Rubrik Neuigkeiten.

https://versicherung.ge-be-in.de/infocenter#infothek-aktuelles

GE·BE·IN Sterbegeld­versicherung – verlässlich in Preis und Leistung

Seit 1923 stehen wir mit der GE·BE·IN Sterbegeldversicherung für kompetente, erfahrene Beratung und hervorragenden Versicherungsschutz zu günstigen Tarifen. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zählt für uns dabei insbesondere der Gemeinsinn. So gehören alle Gewinne den Mitgliedern! Genau das macht uns zu einem Versicherungsverein: die knapp 100-jährige Erfahrung, die konstante Verlässlichkeit und der gelebte Gedanke der Gegenseitigkeit.

Mit Ihrer GE·BE·IN Sterbegeldversicherung schützen Sie Ihre Angehörigen vor der hohen finanziellen Belastung einer Beerdigung. Und die ist nicht unerheblich für die Hinterbliebenen: Die Stiftung Warentest geht von Bestattungskosten von bis zu 7.000 € aus.

Noch vor einigen Jahren zahlten Krankenkassen das gesetzliche Sterbegeld. Nach dem Wegfall dieses Sterbegelds müssen die Familien selbst für die Bestattungskosten aufkommen. Deshalb bedeutet Ihre Beerdigungsversicherung vom GE·BE·IN nicht nur Vorsorge, sondern vor allem auch Fürsorge für Ihre Familie. Dafür bieten wir Ihnen verschiedene Beitragsmodelle – ohne Gesundheitsprüfung oder auch ohne Wartezeit, mit sofortigem Versicherungsschutz. Nutzen Sie unseren praktischen Beitragsrechner und entdecken Sie, welcher Tarif am besten zu Ihnen passt. So erhalten Sie eine Sterbegeldversicherung, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Übrigens: Die GE·BE·IN Versicherung gehört zu den günstigsten Sterbegeldversicherungen Deutschlands. Eine gute Wahl!

verlässlich in allen Versicherungs­fragen

  • Immer fair in Preis & Leistung
  • Ideale Absicherung im Todesfall für die Hinterbliebenen
  • Alle Gewinne stehen den
    Mitgliedern zu
  • Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung
  • Eintrittsalter bis 85 Jahre
  • Sofortiger Versicherungsschutz
    ohne Wartezeit
  • Individuell wählbare Versicherungssumme
  • Auf Wunsch auch als
    VorsorgeKombi

Eine Sterbegeldversicherung
bedeutet Schutz für die Familie

Vielleicht stehen Sie mitten im Leben, vielleicht genießen Sie aber auch gerade Ihren wohlverdienten Ruhestand. Ganz sicher ist aber, dass Sie sich momentan Gedanken über den Fall der Fälle, das „Was wäre wenn...“ machen. Denn Sie besuchen die Website der GE·BE·IN Sterbegeldversicherung, um Ihre Familie vor den hohen Kosten einer Bestattung zu schützen, die später auf sie zukommen. Schließlich ist auch das Sterbegeld der Krankenkassen weggefallen.

Unser folgender Filmbeitrag soll Ihnen für die Bestattungsvorsorge durch eine Sterbegeldversicherung hilfreiche Anregungen geben und Sie ermutigen, sich weiterhin mit dem wichtigen Thema auseinanderzusetzen. Also, Film ab!

Eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung
oder mit sofortigem Versicherungsschutz

Fragen rund um Sterbegeldversicherungen

Welche Tarife bietet die GE·BE·IN Sterbegeldversicherung?
Wählen Sie zwischen „Laufender Beitrag mit sofortigem Versicherungsschutz“ bzw. ohne Wartezeit und einem Eintrittsalter von 18 bis 70 Jahren, „Laufender Beitrag ohne Gesundheitsprüfung“ für 18 bis 70-Jährige und dem „Einmalbetrag ohne „Gesundheitsprüfung“ und bei einem Eintrittsalter von 50 bis 85 Jahren.


Was passiert bei einer Gesundheitsprüfung?
Grundsätzlich haben Sie bei uns die Möglichkeit, ganz ohne Gesundheitsprüfung Versicherungsschutz zu erlangen. Nur bei unserem Tarif „Laufender Beitrag ohne Wartezeit“ erwartet Sie eine Gesundheitsfrage, bei der Sie lediglich gefragt werden, ob Sie bei Vertragsabschluss lebensbedrohlich erkrankt sind.


Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme können Sie selbst zwischen 500 € und 8.000 € wählen. Sie sollte so festgelegt sein, dass damit Ihre Wünsche für Ihre spätere Bestattung ganz oder zum größten Teil abgedeckt werden.

Was bedeutet bei den Versicherungstarifen „ohne Wartezeit“?
Bei dem GE·BE·IN Tarif ohne Wartezeit genießen Sie nach Eintritt in die Sterbegeldversicherung sofortigen Versicherungsschutz. Bei unseren Tarifen mit Wartezeit tritt der volle Versicherungsschutz nach 3-jähriger Wartezeit ein. Innerhalb der Wartezeit ist die Leistung gestaffelt.


Was ist der Unterschied zu Lebensversicherungen?
Lebensversicherungen sind in aller Regel zeitlich begrenzt. Eine Sterbegeldversicherung endet mit dem Ableben der versicherten Person. Ebenso ist es möglich, sich bis ins hohe Alter zu versichern. Sterbegeldversicherungen sind grundsätzlich dem Schonvermögen zu zuschreiben und bis zur Höchstgrenze (aktuell 5.000 €) vor dem Zugriff von Sozialträgern etc. geschützt.


Warum erhalte ich kein Sterbegeld für die Bestattung?
In einem Todesfall zahlten früher die Krankenkassen das Sterbegeld an die Hinterbliebenen aus. Es wurde jedoch immer weiter reduziert bis es nur noch wenige hundert Euro betrug. 2004 wurde es schließlich ganz abgeschafft.

Unser GE·BE·IN Sicherheitsversprechen

Die GE·BE·IN Sterbegeldversicherung zählt zu den günstigsten Sterbegeldversicherungen am Markt. Bei uns sind Sie Mitglied in einem Verein auf Gegenseitigkeit. Das bedeutet für Sie: Sie können selbst über die von Ihnen gewählten Organe über die Handlungen des Vereins bestimmen. Darüber hinaus stehen auch die Gewinne ausschließlich den Versicherten zu.

Regelmäßig werden wir von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüft. Zudem wacht ein Treuhänder über unsere Kapitalanlagen und unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird in jedem Jahr durch ein unabhängiges Gutachten dokumentiert. Darüber hinaus werden Sie bei uns auch ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung bis ins hohe Eintrittsalter von 85 Jahren über eine individuelle Versicherungssumme abgesichert. In unserem Tarif „Laufender Beitrag“ wird die Versicherungssumme bei Unfalltod bis zum 65. Lebensjahr sogar verdoppelt.

Stimmen über die GE·BE·IN Sterbegeldversicherung