Seit 2015 ist es in Bremen erlaubt, die Asche Verstorbener auf privatem Grund auszubringen.
Dazu sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Zu Lebzeiten muss der Wunsch zur Verstreuung in einer Bestattungsverfügung persönlich festgelegt werden.
- Der letzte Wohnsitz muss sich in Bremen befinden und auch das Grundstück, auf dem die Asche ausgebracht werden soll, kann nur ein Bremer Grundstück sein.
- Die Zustimmung des Grundstückeigners ist erforderlich, wenn die Ausbringung nicht auf dem eigenen Grundstück vorgenommen werden soll.
- Es muss eine Person als Totenfürsorgeberechtigte benannt werden, die für die spätere Verstreuung zuständig ist. Sicherheitshalber mehrere Personen benennen.
Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich:
- Bestattungsverfügung, persönlich zu Lebzeiten verfasst
- Nachweis zum letzten Wohnsitz: Sterbeurkunde oder Auszug aus dem Melderegister
- Kopie des Personalausweises der Totenfürsorgeberechtigten Person
- Eidesstattliche Versicherung des Antragstellers, mit Erklärungen und/oder Nachweisen zum Grundstück
Wenn nach Prüfung der Unterlagen eine Genehmigung erteilt wird, kann ein Termin zur Übergabe der Urne im Krematorium Bremen abgesprochen werden.
Vierzehn Tage nach der Übergabe muss der Behörde (Umweltbetrieb Bremen) über die Ascheausbringung eine Eidesstattliche Versicherung vorliegen.
Wir beraten Sie dazu gerne. Ein Merkblatt und Dokumente zum Download finden Sie auf der Homepage des Umweltbetriebs Bremen.