An Ihrer Seite mit fürsorglicher Begleitung

Das GE·BE·IN steht Ihnen immer offen

Das GE·BE·IN ist nicht nur vor und während, sondern auch noch lange nach der Beerdigung für Sie da. Kommen Sie deshalb gerne jederzeit auf uns zu – wir helfen Ihnen dort, wo Sie unsere Hilfe brauchen. Beispielsweise bei der Erledigung von Formalitäten wie Amtsgängen, Abmeldungen und Dokumentenbeschaffungen oder einfach bei Fragen, die sich im Rahmen der Bestattung ergeben. Hilfreiche Informationen finden Sie dazu auch in unserem Leitfaden Sterbefall.

GE·BE·IN steht Ihnen in allen Belangen zur Seite

Beistand im Gespräch finden

Sie haben einen geliebten Menschen verloren und alles ist auf einmal anders. Plötzlich befinden sich in einem emotionalen Ausnahmezustand, in dem Sie mit vielen Fragen und Aufgaben konfrontiert werden, auf die Sie eigentlich gar nicht vorbereitet sind. Vielleicht hören Sie nun häufig „Das Leben muss weitergehen!”. Aber was bedeutet das? Wie sollen Sie Ihre Trauer annehmen, ohne im Schmerz zu versinken? Wie sollen Sie die vielen intensiven, oft verwirrenden Gefühle wie Liebe, Verzweiflung, Wut, Ohnmacht verarbeiten? Sie haben bereits den ersten Schritt zurück ins Leben getan: Sie suchen nach Unterstützung und Halt.

Ab Dezember 2023 wird es ein neues Konzept zur Trauerbewältigung geben: Am 13.12.2023 startet die neue Trauergruppe "Selbstwege" mit der Trauerrednerin und -begleiterin Sarah Wermuth.

Ziel der Trauergruppe
🔸 Wir suchen Orientierung im Chaos. Kommen an, in der aktuellen Situation und in unserer Trauer in all ihren Fassetten, Farben und Formen.
🔸 Wir finden unsere eigenen Emotionen und Bedürfnisse und einen Weg, hin zum sich Fühlen, sich Erkennen und sich Umsorgen. Somit finden wir einen Weg zur eigenen Trauerkraft und damit aus der Ohnmacht zurück in die Selbstwirksamkeit.
🔸 Wir erarbeiten praktische und individuelle Ressourcen für das weitere Wachstum und die akute Trauer-Notsituatiuon.
🔸 Wir kommen an in einem neuen Ich und einer neuen Realität in der Verlorenes und Neues gemeinsam Raum finden.
 
🔶 Wann und wo?
mittwochs, 18:00–19:30 Uhr, Start: 13.12.2023
GE•BE•IN-Zentrale in Walle, Adresse: Nordstraße 5-11, 28217 Bremen
(Dauer: 6 Monate, weitere Starttermine auf Anfrage)
 
🔶 Weitere Eckdaten
Die Anzahl der Teilnehmer:innen wird bei maximal 10–12 Personen liegen
Die Trauergruppe ist kostenlos
Eine ausführliche Beschreibung der Inhalte der Trauergruppe mit ihren drei Stufen findet man im Flyer Trauergruppe "Selbsthilfe".

Trauerbegleitung für Eltern von Sternenkindern

Die speziell ausgebildeten Trauerbegleiter des GE·BE·IN sind auch erfahren im Umgang mit trauernden Eltern von Sternenkindern, die häufig das Gefühl haben, mit ihrem Kind gestorben zu sein. Um aus dieser Gefühlssituation heraus wieder zurück in das eigene Leben, den Alltag zu finden, bedarf es viel Ruhe und Zeit. So begleiten unsere Trauerberater die Eltern von Sternenkindern als Fürsorger, die sich zurückhalten, aber an ihrer Seite stehen, wenn sie gebraucht werden.

Trauerraum für Sternenkinder

Das Andenken bewahren

Wenn ein Mensch geht, lebt er in den Erinnerungen seiner Lieben weiter. Wir helfen Ihnen dabei, diese Erinnerungen wachzuhalten. Zur Bewältigung von Trauer ist es oftmals hilfreich, etwas von dem verstorbenen Menschen zu haben, das eine ganz persönliche Verbindung zu ihr oder ihm darstellt. Die ist beispielsweise mit einzigartigem Erinnerungsschmuck möglich, den wir mit einem Fingerabdruck von Ihrem verstorbenen Angehörigen anfertigen. Ob als Ring, Amulett oder Anhänger – jedes Schmuckstück ist ein Unikat, das die Erinnerung für Sie greifbar macht.

Gerne erstellen wir für Sie außerdem ein hochwertiges Erinnerungsbuch mit den Bildern Ihres Angehörigen zu Lebzeiten und mit den Aufnahmen von der Trauerfeierdekoration.

Individueller Erinnerungsschmuck mit dem Fingerabdruck Ihres verstorbenen Angehörigen

Zudem bieten wir verschiedene Erinnerungsstücke von "Mien Memoorje" an. Die individuell gestalteten Kissen, Decken und Stofftiere werden aus einem Kleidungsstück oder beispielsweise einer Decke des Verstorbenen gefertigt und stellen so eine ganz persönliche Verbindung her. Diese Erinnerungsstücke werden ganz nach den Ihren Vorstellungen hergestellt.

Hilfreiche Adressen und der Leitfaden Sterbefall

Im Folgenden finden Sie Adressen, die Ihnen bei den Formalitäten und Erledigungen rund um einen Sterbefall weiterhelfen können. Darüber hinaus haben wir für Sie eine Checkliste in unserem Leitfaden Sterbefall zusammengestellt.

Abmeldung / Verkleinerung Mülltonne

Die Bremer Stadtreinigung (Anstalt des öffentlichen Rechts)
An der Reeperbahn 4, 28217 Bremen
Telefon: 0421 - 36 13 611
E-Mail: info@dbs.bremen.de
www.die-bremer-stadtreinigung.de

Abmeldung / Anpassung Wasser, Strom und Gas

swb AG
Domshof/ Schüsselkorb 3, 28195 Bremen
Telefon: 0421 - 359 359 0
www.swb.de

Testamentseröffnung / Beantragung Erbschein

Amtsgericht Bremen
Abteilung für Nachlasssachen
Telefon: 0421 - 361 16 505
www.amtsgericht.bremen.de
Anträge und Erklärungen können beim Nachlassgericht Bremen grundsätzlich nur nach vorheriger Terminabsprache beurkundet bzw. abgegeben werden.

Postnachsendeauftrag erteilen

Jedes Postamt oder über:
www.deutschepost.de

Kfz abmelden / ummelden

Kfz-Zulassungsstelle
Stresemannstraße 48, 28207 Bremen
Telefon: 0421 - 361 88 666, Terminvergabe: 0421 - 115
E-Mail: kfz-zulassungsstelle@buergeramt.bremen.de

BürgerServiceCenter
Pelzerstraße 40, 28195 Bremen
Telefon: 0421 - 361 88 666, Terminvergabe: 0421 - 115
E-Mail: bsc@buergeramt.bremen.de

Abmeldung / Verkleinerung Mülltonne

Bremer Stadtreinigung (Anstalt des öffentlichen Rechts)
An der Reeperbahn 4, 28217 Bremen
Telefon: 0421 - 361 3611
E-Mail: info@dbs.bremen.de
www.die-bremer-stadtreinigung.de

Abmeldung / Anpassung Wasser, Strom und Gas

swb AG
Reeder-Bischoff-Straße 61, 28757 Bremen
Telefon: 0421 - 359 359 0
Website: www.swb.de

Testamentseröffnung / Beantragung Erbschein

Amtsgericht Blumenthal
Abteilung für Nachlasssachen
Landrat-Christians-Straße 67, 28779 Bremen
Telefon: 0421 - 361 77 14 (Terminabsprache)
Website: amtsgericht-blumenthal.bremen.de

Postnachsendeauftrag erteilen

Jedes Postamt oder über:
www.deutschepost.de

Kfz abmelden / ummelden

BürgerCerviceCenter-Nord
Kfz-Zulassungsstelle
Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen
Telefon: 0421 - 361 88 644, Terminvergabe: Tel. 0421 - 115
E-Mail: bscnord@buergeramt.bremen.de


Abmeldung / Verkleinerung Mülltonne

Landkreis Verden, Fachdienst Wasser, Abfall und Naturschutz
Lindhooper Straße 67, 27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 - 15 272
E-Mail: abfall@landkreis-verden.de
Website: www.landkreis-verden.de

Abmeldung / Anpassung Wasser, Strom und Gas

Stadtwerke Achim
Gaswerkstraße 7, 28832 Achim
Telefon: 04202 - 51 00
E-Mail: kundenservice@stadtwerke-achim.de
Website: www.stadtwerke-achim.de

Trinkwasserverband Verden

Weserstraße 9a, 27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 - 76 80
www.tv-verden.de

Testamentseröffnung / Beantragung Erbschein

Amtsgericht Achim
Abteilung Nachlassverfahren
Obernstraße 40, 28832 Achim
Telefon: 04202 - 91 58 11
www.amtsgericht-achim.niedersachsen.de

Kfz abmelden / ummelden

Landkreis Verden
Fachdienst Ordnung und Verkehr
Lindhooper Straße 67, 27283 Verden (Aller)
Tel.: 04231 - 15 245
E-Mail: zulassungsstelle@landkreis-verden.de
Website: www.landkreis-verden.de

Postnachsendeauftrag erteilen

Jedes Postamt oder über:
www.deutschepost.de

Kindern helfen, den Tod zu begreifen

Das Kasseler Museum für Sepulkralkultur hat mit dem Mitmach-Koffer „Vergiss Mein Nicht“ eine mobile Mitmachausstellung konzipiert, die beim GE·BE·IN Bestattungsinstitut zum Verleih an Kindergärten und Schulen bereitsteht. Mit einer Vielzahl an Objekten und Arbeitsmaterialien für einen alters- und fächerübergreifenden Einsatz hilft der Mitmach-Koffer „Vergiss Mein Nicht“ den Kindern, die Themen Sterben und Tod zu begreifen, mit denen sie täglich in den Medien konfrontiert werden.

Mit Bildern, Filmen, Musik und Rollenspielen nimmt der Mitmach-Koffer Berührungsängste und unterstützt die Kinder dabei, sich mit dem Tod auseinanderzusetzen und offen darüber zu sprechen. Durch Besuche auf dem Friedhof, beim Steinmetz oder Friedhofsgärtner und einer kostenlosen Führung durch das GE·BE·IN Bestattungsinstitut können Sie den Lerninhalt ideal ergänzen.

Weitere Infos zum Mitmach-Koffer als PDF-Download
Leihvertrag
Handbuch-Lesemuster
Komplettes Handbuch
(Passwort erforderlich)

Weitere Infos & Verleih zum Mitmach-Koffer
GE·BE·IN Bestattungsinstitut
Telefon: 0421 - 38 77 60
E-Mail: vergiss-mein-nicht@ge-be-in.de

Themenschwerpunkte
Sterben und Tod, Bestattung, Trauern, Erinnern

Leihgebühr
Wöchentlich, nach Absprache
Auch ein längerer Leihzeitraum ist möglich.

Für Ihren Transport
Maße: 44 x 57 x 105 cm (H x B x L), 40 kg
Der Koffer ist mit Tragegriffen und Rollen ausgestattet und passt in jedes Auto mit umklappbarer Rückbank.

Gut informiert mit dem GE·BE·IN Lexikon

Was ist eine Aschekapsel? Wann schreibt man eine Danksagung? Was bedeutet „Nutzungsrecht“ bei einer Grabstelle? Das GE·BE·IN Lexikon weiß Rat und beantwortet zahlreiche Fragen zu den Begriffen aus dem Bestattungswesen. Wenn dennoch Fragen offen bleiben, rufen Sie uns einfach an: 0421 - 38 77 60.

A

Abschiednahme / Aufbahrung

Die Aufbahrung bietet den Trauernden die Möglichkeit, sich in Ruhe von der verstorbenen Person verabschieden zu können. Dies kann am offenen oder geschlossenen Sarg getan werden. Die Aufbahrung kann in Aufbahrungsräumen eines Bestattungsunternehmens erfolgen, aber auch in öffentlichen Leichenhallen, Krematorien oder Kapellen auf Friedhöfen.

Almwiesenbestattung

Diese Beisetzungsform setzt eine Einäscherung des/der Verstorbenen voraus. Die Asche wird dann in der Schweiz in den Waliser Alpen auf einer Almwiese beigesetzt. Dies kann auch im Beisein der Angehörigen geschehen.

Amtsarzt

Ein Arzt, der auf einer amtlichen Stelle der Gesundheitsbehörde tätig ist. Amtsärzte sind Fachärzte für das öffentliche Gesundheitswesen.

Anonyme Grabstelle

Das Urnen- oder auch Erdbestattungsgrab auf der grünen Wiese ohne Namensnennung.

Aschenkapsel

Die Aschenkapsel ist ein Behältnis aus Metall, in das nach der Einäscherung die Asche vom Krematorium gefüllt wird.

Ascheverstreuung (in Bremen)

Seit 2015 ist es in Bremen erlaubt, die Asche Verstorbener auf privatem Grund auszubringen.

Dazu sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Zu Lebzeiten muss der Wunsch zur Verstreuung in einer Bestattungsverfügung persönlich festgelegt werden.
  • Der letzte Wohnsitz muss sich in Bremen befinden und auch das Grundstück, auf dem die Asche ausgebracht werden soll, kann nur ein Bremer Grundstück sein.
  • Die Zustimmung des Grundstückeigners ist erforderlich, wenn die Ausbringung nicht auf dem eigenen Grundstück vorgenommen werden soll.
  • Es muss eine Person als Totenfürsorgeberechtigte benannt werden, die für die spätere Verstreuung zuständig ist. Sicherheitshalber mehrere Personen benennen.

Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich:

  • Bestattungsverfügung, persönlich zu Lebzeiten verfasst
  • Nachweis zum letzten Wohnsitz: Sterbeurkunde oder Auszug aus dem Melderegister
  • Kopie des Personalausweises der Totenfürsorgeberechtigten Person
  • Eidesstattliche Versicherung des Antragstellers, mit Erklärungen und/oder Nachweisen zum Grundstück

Wenn nach Prüfung der Unterlagen eine Genehmigung erteilt wird, kann ein Termin zur Übergabe der Urne im Krematorium Bremen abgesprochen werden.

Vierzehn Tage nach der Übergabe muss der Behörde (Umweltbetrieb Bremen) über die Ascheausbringung eine Eidesstattliche Versicherung vorliegen.

Wir beraten Sie dazu gerne. Ein Merkblatt und Dokumente zum Download finden Sie auf der Homepage des Umweltbetriebs Bremen.

Aufbahrungsraum

Ein Ort der Abschiednahme von Verstorbenen, der in Bestattungsinstituten, öffentlichen Leichenhallen, Krematorien oder Kapellen auf Friedhöfen bereitgehalten wird.

Ausbildungszentrum des Deutschen Bestattungsgewerbes

B

Baumbestattung

Immer wieder steht das Thema „alternative Bestattungsformen“ in der öffentlichen Diskussion. Von besonderem Interesse sind hier die naturnahen Beisetzungsformen. Angebote wie Friedpark, Ruheforst, Seelwald oder Friedhain haben deutlich zugenommen. Trotz unterschiedlicher Namensgebung verfahren alle Anbieter ähnlich dem Friedwaldkonzept.

BEFA-Messe

Bestatterfachmesse in Düsseldorf

Bergbach-Bestattung

Bei der Bergbach-Bestattung wird die Kremationsasche eines Verstorbenen in einen Bergbach eingestreut. Dieser trägt die Asche über die Rhône bis zum Mittelmeer.

Bestattungsfachkraft

Seit dem 1. August 2003 gibt es in Deutschland die Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre und wird in Bestattungsinstituten und in Friedhofsverwaltungen durchgeführt. Es gibt deutschlandweit nur drei Berufsschulen für diese Ausbildung: in Bad Kissingen, Wermelskirchen und in Springe. Die schulische Ausbildung erfolgt deshalb als Blockunterricht.

Bestattungsfachwirt

Öffentlich-rechtliche Prüfung durch die Industrie- und Handelskammern. http://www.berlin.ihk24.de/

Bestattungskultur

Bezeichnet die kulturellen Erscheinungsformen rund um die Trauerfeierlichkeiten und die Beisetzung Verstorbener.

Bestattungspflicht

Unter der Bestattungspflicht versteht man die Pflicht, die Bestattung eines Verstorbenen ordnungsgemäß zu veranlassen. Damit verbunden ist auch die Pflicht, die Kosten für die Bestattung zu tragen (häufig in der Reihenfolge: EhegatteIn, volljährige Kinder, Eltern oder volljährige Geschwister).
In Deutschland ist die Bestattungspflicht in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt.
Anmerkung: Das Ausschlagen des Erbes entbindet nicht von der Bestattungspflicht.

Bestattungspflichtige/r

siehe unter Bestattungspflicht

Bestattungsvorsorge

Die Bestattungsvorsorge ermöglicht es, schon zu Lebzeiten Anordnungen für den Todesfall selbst zu treffen. Diese können mit einem Bestattungsunternehmen in vertraglicher Form vereinbart werden.
Hier können alle Regelungen, die für die gewünschte Bestattungsform notwendig sind einschließlich der finanziellen Absicherung niedergelegt werden.
Die Bestattungsvorsorge entlastet Hinterbliebene und stellt sicher, dass die persönlichen Vorstellungen umgesetzt werden.

D

Danksagung

Die Danksagung richtet sich an den Kreis derer, die Anteil an einem Trauerfall genommen und ihr Beileid durch ihr Geleit auf dem Friedhof, durch Blumen und Kränze, eine karitative Spende oder einen persönlichen Brief ausgedrückt haben. In der Regel erfolgt die Danksagung zwei bis vier Wochen nach der Beisetzung.

Dauergrabpflege

Kontinuierliche Pflege einer Grabstätte durch einen Gärtner/Friedhofsgärtner.

Diamantbestattung

Schon immer galt der Diamant als das Symbol der Unvergänglichkeit, der Liebe und der Erinnerung. Ein Diamant bietet den Hinterbliebenen eine besonders faszinierende Erinnerung an ein einzigartiges und wertvolles Leben. Bei der Diamantenbestattung ist eine vorige Feuerbestattung Vorraussetzung, da die Asche des verstorbenen Menschens für den Prozess benötigt wird. Üblicherweise wird allerdings nur ein kleiner Teil der Kremierungsasche genutzt, die durch ein aufwendiges Verfahren zu einem Diamanten wird. Schlussendlich kann dieser zu einem oder mehreren Schmuckstücken verarbeitet und dann getragen werden.

E

Einäscherung
Einbalsamierung

Unter Einbalsamierung versteht man eine Versorgung des Leichnams, die den natürlichen Verfall verzögert oder verhindert.

Embalming
Erbschein

Ein Erbschein wird benötigt, um sich als berechtigter Erbe ausweisen zu können, z.B. gegenüber Banken oder dem Grundbuchamt. Der Erbschein kann beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert.

Erdbestattung

Unter einer Erdbestattung (auch: Inhumation) versteht man die Beisetzung des Leichnams in einem Grab in der Erde. (Im Prinzip sind auch Urnenbeisetzungen Erdbestattungen, da auch hier die Asche in der Erde beigesetzt wird, diese aber werden mit diesem Begriff in der Regel nicht gemeint.)

Deutsche Bestattungsvorschriften schreiben für die Bestattung einer Leiche in der Erde die Verwendung eines Sarges vor. Die beispielsweise im Islam übliche Bestattung nur in einem Tuch ist normalerweise nicht gestattet.

F

Fachgeprüfter Bestatter

Modulare Ausbildung Geprüfter Bestatter / Geprüfte Bestatterin
http://www.bestatter.de/bdb2/pages/ausbildung/gepruefter_bestatter.php

Feuerbestattung

Unter Feuerbestattung versteht man die Verbrennung oder Einäscherung eines Verstorbenen. Die Feuerbestattung ist möglich, wenn sie im Sinne des/der Verstorbenen ist. Dazu sollte seine handschriftliche Erklärung vorliegen. Fehlt diese Erklärung, so kann der Ehepartner/Lebenspartner bzw. der/die nächste Angehörige schriftlich bestätigen, dass die Feuerbestattung dem Willen des Verstorbenen entsprach.

Feuermarke

Siehe unter Feuerstein.

Feuerstein

Ein Schamottstein, auf dem die Kremierungsnummer eingraviert ist. Dies stellt sicher, dass die Asche immer eindeutig zugeordnet werden kann, da jeder Verstorbene eine Kremierungsnummer erhält.

Fingerabdruckanhänger

Die Linien und Formen eines Fingerabdrucks sind bei jedem Menschen anders und drücken seine Einzigartigkeit aus. Mit einer speziellen Wachsart wird bei dem Verstorbenen ein Fingerabdruck genommen. Dieser kann in Gold oder Silber gegossen und anschließend zu einem ganz persönlichen Anhänger mit einer zusätzlichen Gravur auf der Rückseite verarbeitet werden.

Flussbestattung

Diese Beisetzungsform setzt eine Einäscherung des/der Verstorbenen voraus. Die Asche wird in einen wilden Bergbach eingestreut. Dieser trägt dann die Asche über die Rhone bis zum Mittelmeer.

Freigabe

Wenn der Totenbeschauarzt die Todesursache nicht eindeutig feststellen kann, wird der Verstorbene noch nicht „freigegeben“ (zur Bestattung), sondern zuerst in das Gerichtsmedizinische Institut zur Obduktion überführt, wo die genaue Todesursache festgestellt werden kann. Der Verstorbene ist dann „freigegeben“. In diesem Fall wird dort die „Anzeige des Todes“ ausgestellt.

Friedhof

Meist parkähnlich angelegter Ort für die Bestattung Verstorbener. Auf den meisten Friedhöfen kann sowohl der Leichnam selbst (Erdbestattung) wie auch die Asche des Verstorbenen (Feuerbestattung) beigesetzt werden.
Es kann eine Grabstätte als Familiengrabstätte, Wahl- oder Reihegrab für eine bestimmte Zeit erworben werden. In jüngster Zeit sind auch vermehrt Gemeinschaftsgrabstätten anzutreffen.

Friedhof

Der Friedhof bezeichnet einen Ort, an dem Verstorbene bestattet werden. Meist wird die Bestattung von einem religiösen Ritus begleitet. Seinen etymologischen Ursprung findet der Begriff im Althochdeutschen („frithof“).
Er wandelte sich über die Jahrhunderte von der Bezeichnung für den eingefriedeten Vorhof zum sogenannten „Hof des Friedens“.

Friedhofskapelle

Gebäude auf dem Friedhof, in dem Trauerfeiern vor der Beisetzung stattfinden können.

Friedhofssatzung

Friedhofssatzungen erfassen rechtsverbindlich alle relevanten ordnungspolitischen und verfahrensrechtlichen Entscheidungskriterien, nach denen kirchliche und kommunale Friedhofsverwaltungen die Nutzung der Friedhöfe organisieren, überwachen und steuern. Sie definieren u.a. die Ruhefristen, regeln die Pflege und Unterhaltung der Grabstätten, legen die möglichen Grabarten fest und bestimmen über das Verhalten von Besuchern und Gewerbetreibenden auf den Friedhöfen. In der Friedhofsgebührenordnung sind dagegen die Gebühren für die von der Friedhofsverwaltung bereitgestellten Leistungen festgelegt.

Friedhofszwang

In Deutschland und Österreich gelten der Friedhofszwang: Jeder ist grundsätzlich verpflichtet, für eine Bestattung einen Friedhof zu nutzen. Insbesondere wird durch den Friedhofszwang verboten, dass die Urne mit der Asche des Toten als Andenken bei seinen Hinterbliebenen verweilt. Die Waldbestattung wird durch den Friedhofszwang jedoch nicht ausgeschlossen, wenn das vorgesehene Waldgebiet als Friedhof gewidmet wird.

Friedwald

Friedwald ist die Bezeichnung für eine Gesellschaft ursprünglich aus der Schweiz, die unter diesem Namen Waldflächen für die Beisetzung an Bäumen bereitstellt. Voraussetzung ist eine Einäscherung des Verstorbenen, da nur Asche beigesetzt werden darf. Eine Erdbestattung ist nicht möglich. Beisetzungen sind an Einzel- oder Gemeinschaftsbäumen möglich.

G

Gemeinschaftsgrabstätte

Urnengrabstätte, in die familienunabhängig beigesetzt wird. Häufig verbunden mit Namensschildern als Alternative zur anonymen Grabstelle.

Grabgestaltung/ Grabpflege

Bei der Gestaltung und Pflege eines Grabes müssen grundsätzlich die Vorgaben der Friedhofssatzung beachtet werden. Wenn sich die Hinterbliebenen nicht selbst um die Grabpflege kümmern können, kann ein Gärtner / Friedhofsgärtner mit der Grabpflege beauftragt werden.

Grabmal / Grabstein

Grabmäler / Grabsteine sind Ausdruck des individuellen Gedenkens an einen verstorbenen Menschen bzw. an eine Familie. Dieser kann durch Form und Material sowie durch Worte, Schriften oder Zeichen symbolisiert werden. Die Gestaltung, Beschriftung sowie die Pflege oder Restaurierung von Grabmälern / Grabsteinen übernehmen fachkundige Steinmetzbetriebe.

Grabstelle

Ort für die Beisetzung verstorbener Menschen. In Deutschland besteht für Grabstellen Friedhofspflicht.

H

Handabdruck

Angehörige, die den Verstorbenen in besonderer Erinnerung behalten möchten, können sich einen Handabdruck oder Gesichtsabdruck (siehe Lebend- und Totenmaske) von ihm in Gips oder Bronze anfertigen lassen.

Hospiz

Im Mittelalter hießen die klösterlichen Herbergen Hospize. Sie boten Pilgern, Kranken oder Armen Unterkunft. Daraus entwickelte sich unter anderem die Bezeichnung „Hospital“ für Krankenhaus. Ein Hospiz wird heutzutage eine Einrichtung genannt, in der Sterbende begleitet, gepflegt und betreut werden.

J

Jahresgedenken

Das Gedenken an den Tod eines Menschen kennt keine zeitliche Begrenzung. Unbewältigte Trauer wird oftmals nach einem oder mehreren Jahren noch einmal in Form einer Gedenkanzeige in der lokalen Tagespresse öffentlich sichtbar.

K

Katafálk

Ein Katafálk (ital. Catafalco, aus dem roman. catar, schauen, und ital. palco, Gerüst, zusammengesetzt, also s. v. w. Schaugerüst) ist ein Trauergerüst oder Paradebett, welches beim Begräbnis berühmter Personen die aufgebahrte Leiche trägt und mit Blumenschmuck, Palmen sowie den Ehrenzeichen des Verstorbenen und Kandelabern bedeckt und umgeben ist. Heute wird auf den Friedhöfen oft ein sog. Katafalkwagen eingesetzt, um den Sarg aus der Feierhalle zum Grab zu transportieren.

Kolumbarium

Als Kolumbarium wird eine Begräbnisstätte bezeichnet, die in Form einer Halle, eines Gewölbes oder als Nischenwand im Freien der Beisetzung und Aufbewahrung der Urnen eingeäscherter Verstorbenen dient.

Kondolenz

Beileidsbekundung gegenüber den nahen Angehörigen eines Verstorbenen. Diese kann durch einen Besuch, ein Schreiben, bei der Trauerfeier oder späteren Beisetzung am Grab erfolgen sowie durch den Eintragung in ein Kondolenzbuch.

Kondukt

Unter Kondukt wird das feierliche Tragen des Sarges von der Aufbahrungshalle zur Grabstelle verstanden. Der mit dem Bahrtuch bedeckte Sarg wird dabei gemeinsam mit den Blumenspenden der engsten Angehörigen mit einem Bahrwagen oder einem Elektrokonduktwagen zur Grabstelle geführt, wobei sich die Reihenfolge, in der die Trauergäste am Kondukt teilnehmen, nach ihrer familiären Bindung zum Verstorbenen sowie nach ihrer gesellschaftlichen Stellung richtet.

Krematorium

Anlage für die Einäscherung Verstorbener. Der Begriff umfasst das Gebäude und die zugehörigen Anlagen. Häufig ist das Gebäude auch mit Aufbahrungs- und Kühlräumen ausgestattet.

L

Lebend- und Totenmaske

Die Lebend- und Totenmaske ist das Ebenbild unseres Gesichtes mit der Wiedergabe von Spuren eines gelebten Lebens und eine Jahrtausende alte Tradition - nicht nur bei den alten Ägyptern.

Leichenbitter

Im 19. Jh. wurden Leichenbitter von den Hinterbliebenen beauftragt und bezahlt. Sie gingen von Haus zu Haus - bei Todesfällen in reichen Familien durch die ganze Stadt - um Verwandte, Bekannte und Nachbarschaft „zur Leiche zu bitten“, d.h. zur Beerdigung und zum Leichenschmaus einzuladen. Wir kennen heute noch die Anspielung im Begriff der „Leichenbitter-Mine".

Leichenpass

Die Beförderung von Verstorbenen über die Grenzen der Bundesrepublik ist nur mit einem Leichenpass zulässig. Dieser wird von der örtlichen Ordnungsbehörde ausgestellt.

Leichenwagen

Speziell ausgerüstetes Fahrzeug zur Überführung von Verstorbenen. Unter der DIN 75081 werden die Anforderungen normiert.

Luftbestattung

Diese Bestattungsart spricht viele Menschen an, die sich mit herkömmlichen Beisetzungsformen nicht anfreunden können und die Vorstellung, in alle Winde verstreut zu werden, befreiend finden. Hierbei wird die Asche des Verstorbenen nach einer Abschiedszeremonie von einem Heißluftballon aus in die Luft verstreut. Diese Beisetzungsart kann in Österreich, der Schweiz oder Frankreich durchgeführt werden, die Angehörigen können mitfliegen und die Asche in ruhiger Fahrt über einem großen Wald- oder Wiesengebiet ausstreuen.

N

Nachruf

Sprachliche oder schriftliche Würdigung eines Verstorbenen. Prominente werden häufig auch in Form eines filmischen Nachrufes gewürdigt.

Nutzungsrecht (Grabstätte)

Das Nutzungsrecht für eine Grabstätte muss mindestens für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhefrist erworben werden. Je nach Grabart besteht die Möglichkeit, das Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhefrist zu verlängern. Die Ruhefrist für die Grabstätte wird in der jeweiligen Friedhofssatzung festgelegt.

O

Obduktion

Der Begriff Obduktion kommt aus dem lateinischen und bedeutet „innere Leichenschau“. Diese dient zur Feststellung des Todes und zur Rekonstruktion des Sterbevorgangs. Sie wird von Rechtsmedizinern, Anatomen und Pathologen durchgeführt. Einen Antrag auf Obduktion können Versicherungsgesellschften, Ärzte und Angehörige stellen. Anordnen jedoch kann sie nur ein Staatsanwalt oder Richter, sofern ein Verbrechen oder eine andere unnatürliche Todesursache vermutet wird.
Weitere Begriffe für die innere Leichenschau: Autopsie, Sektion

P

Parte (Traueranzeige)

Der „Partezettel“, die schriftliche Mitteilung über einen Todesfall, fast immer mit der Bekanntgabe von Ort und Zeitpunkt des Begräbnisses verbunden, leitet seinen Namen vom französischen Ausdruck „Faire part“, das heißt „anzeigen“, ab und dürfte vermutlich Ende des 17. Jahrhunderts entstanden sein. Er ist an keine bestimmte Person gerichtet, sondern wird den Empfängern einzeln zugesandt.

R

Ruhefrist (Grabstätte)

Die Ruhefrist ist der in der Friedhofssatzung festgelegte Zeitraum, in der eine Grabstätte nicht neu belegt werden darf. Das Nutzungsrecht für eine Grabstätte muss mindestens für die Dauer dieser vorgeschriebenen Ruhefrist erworben werden. Je nach Grabart besteht die Möglichkeit, das Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhefrist zu verlängern.

S

Scheintod

Als Scheintod (vita reducta, lateinisch: das reduzierte Leben) bezeichnet man einen Zustand, in welchem das Leben erloschen zu sein scheint, aber nicht wirklich und vollständig gewichen ist.

Schmuckurne

Die Schmuckurne (auch als Überurne bezeichnet) nimmt die Aschenkapsel auf und wird zusammen mit dieser beigesetzt. Die Beisetzung im Erdreich erfordert ein vergängliches Material. Für die Beisetzung in überirdischen Kolumbarien werden auch Glas- oder hart gebrannte Tonurnen zugelassen. Regeln hierzu finden sich in Friedhofsordnungen.

Seebestattung

Die Seebestattung setzt eine Einäscherung des Verstorbenen voraus. Die Urne (vergängliche Seeurne) wird nach seemännischem Brauch außerhalb der Drei-Meilen-Zone in einem speziell hierfür vorgesehenen Gebiet dem Meer übergeben.
Die Seebestattung setzt in einigen Bundesländern eine letzwillige Verfügung des/der Verstorbenen voraus. Diese muss handgeschrieben oder notariell den Wunsch des/der Verstorbenen dokumentieren.

Sektion

Auch , siehe dort.

Sepulkralkultur

Die Sepulkralkultur umfasst alle kulturellen Erscheinungsformen des Todes, des Sterbens, Bestattens und Trauerns. Dazu gehören z.B. Riten, Grabmäler, Totenbrauchtum, Trauerreden etc.

Sterbegeld -gesetzliches

Ein gesetzliches Sterbegeld wurde bis 2003 unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Sterbegeldversicherung

Absicherung der Bestattungskosten in Form einer privaten Kapital-Risiko-Versicherung gegen Zahlung von laufenden Beiträgen oder Einmalbeiträge. Es handelt sich um eine zweckgebundene Versicherung, die erst im Todesfall ausgezahlt wird. Niedrige Beiträge ermöglichen eine ausreichende Vorsorge für die Bestattungskosten.

Sterbetalar

Sterbekleidung für die Verstorbenen.

Sterbeurkunde

Sterbeurkunden sind ein verkürzter Auszug der betreffenden Sterbebucheintragung (Abschrift aus dem Sterbebuch). Eine Ausfertigung für Amtswege ist nicht erforderlich. Dieses Dokument  wird von Standesämtern ausgestellt, nachdem ein Sterbeeintrag in das Sterberegister vorliegt. Sie sind am zuständigen Standesamt anzufordern, wo die zu beurkundende Person verstorben ist.
Eine Sterbeurkunde enthält das Geburtsdatum, das Sterbedatum sowie die Sterbezeit und den Sterbeort. Falls der Ehepartner bereits verstorben ist, wird dieser auch aufgeführt. Sterbeurkunden für religiöse und Rentenzwecke sowie für Sozialversicherung sind gebührenfrei. Die erste weitere kostet 12 Euro, jede weitere 6 Euro.

T

Testament

Ein Testament (von lat. testamentum, dieses wiederum von lat. testari „bezeugen“) ist eine Form der letztwilligen Verfügung eines Menschen.

Thanatologie

Thanatologie ist ein Kunstbegriff, der Thanatos (griechisch: Gott des Todes, Bruder des Hypnos) mit dem praktischen Begriff der Handhabung verbindet. Durch eine Einbalsamierung ist es für die Hinterbliebenen möglich, unbesorgt und in Ruhe vom Verstorbenen – auch am offenen Sarg - Abschied zu nehmen.

Totenbeschau

Die Abholung eines Verstorbenen darf erst dann erfolgen, wenn die Totenbeschau durch den Totenbeschauarzt durchgeführt wurde.

Totenbrett

Im 16. Jahrhundert war es in Köln üblich, vor dem Sterbehaus ein Kreuz und Kerzen aufzustellen, als Zeichen, dass in diesem Haus ein Mensch verstorben war. Ein Ratsedikt von 1576 erlaubte es armen Kölner Bürgern anstelle unerschwinglich teurer Kerzen ein einfaches Holzbrett mit einem aufgemalten Kreuz aufzustellen.

Totenflecke

med.-lat. Livores
Sie entstehen 20-30 min. nach Eintritt des Todes und gelten als sicheres Todeszeichen.
Am Hals, Nacken und Rücken des Toten werden blauviolette Flecken sichtbar, die innerhalb der nächsten 10-20 Std. behandelt werden können.

Totenflecke entstehen durch Sauerstoffmangel (Deoxigenerierung), bedingt durch das Absinken des Blutes in tiefergelegene Bereiche des Körpers.

Totenmaske
Totenschein

Nach gründlicher Untersuchung des unbekleideten Körpers eines Leichnams bescheinigt der untersuchende Arzt den Tod mit den Personalien des Verstorbenen, sowie Zeit und Ort des Todes und der Todesart. Der Totenschein setzt sich aus dem grünen, nicht vertraulichen Teil und dem roten, vertraulichen Teil zusammen.

Trauer

Trauer ist ein psychologischer Prozess bei der Bewältigung von Krankheit, des Sterbens und insbesondere nach dem Tod eines geliebten Menschen, aber auch bei einem sonstigen schweren Verlust. Trauer ist ein Verhalten des Menschen zur Bewältigung seelischen Schmerzes.
Eine Trauer verläuft gewöhnlich in bestimmten Trauerphasen.

Traueranzeige

Mit der Todesanzeige in der Zeitung wird der Tod des Verstorbenen öffentlich bekannt gegeben. Häufig wird eine Traueranzeige parallel zu einem Trauerbrief aufgesetzt, wobei in der Regel Trauerbrief und Traueranzeige textlich identisch sind. Die Anzeige sollte an dem Tag erscheinen, an dem auch die Trauerbriefe bei den angeschriebenen Personen eintreffen. Es sei denn, die Familie möchte nur einen ausgewählten Personenkreis an der Beerdigung teilnehmen lassen. Dann sollten die Briefe mit Angabe des Beisetzungsstermines vorab verschickt werden.

Trauerbrief

Der Trauerbrief ist eine persönliche Benachrichtigung über den Tod eines Menschen. Diese richtet sich an all diejenigen, die dem Verstorbenen auf irgendeine Art und Weise nahe standen. Ein Trauerbrief sollte den Namen des Verstorbenen (bei Frauen auch den Geburtsnamen), den Sterbetag, den Geburtstag oder das Alter, die letzte Anschrift bzw. die Anschrift der Angehörigen, Angaben zum Beisetzungsort und zur Trauerfeier sowie die Namen der Angehörigen entsprechend ihrem Verwandtschaftsgrad enthalten.

Trauerbrief/-karte

Brief oder Karte zur individuellen Mitteilung über das Ableben eines Menschen oder zum Kondolieren.
Der Trauerbrief/-karte enthält häufig Informationen zum Tag der Trauerfeier, Beisetzung etc.

Trauerfeier

In der Trauerfeier wird das Leben des Verstorbenen gewürdigt. Ein geistlicher oder weltlicher Redner hält nach einem Vorgespräch mit den Angehörigen die Trauerrede. Zum Ritual einer Trauerfeier gehören u.a. Musik, Blumendekoration und feierlicher Kerzenschmuck. Trauerfeiern können in der Kirche, der Trauerhalle auf dem Friedhof oder in der Hauskapelle eines Bestattungsunternehmens abgehalten werden.

Trauerfloristik

Die Blumen bei einer Trauerfeier sind Symbol einer letzten Ehrerbietung. Häufig werden die Lieblingsblumen des Verstorbenen ausgewählt. Gleichzeitig wird mit schönen Blumendekorationen der Moment des Abschieds festlich umrahmt. Je nach Bestattungsform können Blumen, Kränze, Sargdekorationen, Urnenschmuck, Gestecke, Kirchendekorationen oder auch Handsträuße und Blumenherzen in unterschiedlichen Farben und Größen ausgewählt werden.

Trauerphasen

Jede Trauer verläuft im allgemeinen in ganz bestimmten Trauerphasen. Die Länge dieser Phasen ist natürlich von Mensch zu Mensch unterschiedlich und manchmal wird auch eine Phase übersprungen.

Trauerredner

Wenn der Verstorbene nicht konfessionell gebunden war, begleiten oft Trauerredner die Angehörigen bei einer weltlichen Trauerfeier, indem sie eine Trauerrede halten, die meistens nach einem gemeinsamen Gespräch mit den Angehörigen erstellt worden ist.
Es gibt gelegentlich Trauerredner, die feste Mitarbeiter von Bestattungsinstituten sind. Die überwiegende Mehrheit der Trauerredner in Deutschland aber arbeitet freiberuflich.
Aufgrund des hohen Anteils an Konfessionslosen gibt es heute die meisten Trauerredner in Ostdeutschland und in den norddeutschen Großstädten (Hamburg, Bremen). Oft haben Trauerredner eine theologische Ausbildung.
Bundesarbeitsgemeinschaft Trauerfeier BATF e.V.

Ü

Überführen

Das Verbringen einer Leiche von einem Ort zum anderen vor der Bestattung.

Überurne

U

Urne

Gefäß aus Metall zur Aufnahme der Asche nach der Kremierung (auch Aschenkapsel). Die Urne ist notwendig zur Beisetzung der Asche, wenn nicht die Möglichkeit einer Verstreuung (siehe dort) besteht.

Urnenbeisetzung

Urnenbeisetzung ist Absenken der Urne in ein Erdgrab, die Übergabe einer an die See oder das Einstellen der Urne in ein Kolumbarium.

Urnengrab

Grabstelle, in die nur die Beisetzung von Urnen zugelassen wird.

Urnenschmuck

Auf die Urne gearbeitetes Blumengesteck.

V

VDT Deutsche Einbalsamierer e.V.
Verband Deutscher Bestattungsunternehmen e.V.
Verstreuung

Die Verstreuung der Asche stellt eine alternative Bestattungsform dar. Es gibt zum einen Streuwiesen auf Friedhöfen, wie auch besondere Bereiche auf Almwiesen, auf See etc. bis hin zum Verstreuen der Asche aus einem Flugzeug oder Heißluftballon.
Das Verstreuen der Asche ist in Deutschland nur dort gestattet, wo es ausdrücklich in den entsprechenden Vorschriften der Länder vorgesehen ist (sieh z.B. Luftbestattung).

W

Weltraumbestattung

Diese Bestattung umfasst in der Regel den Abschuss eines symbolischen Teils der Asche. Es ist eine Feuerbestattung notwendig, nach der erfolgten Einäscherung wird ein kleiner Teil der Asche in eine spezielle Urne gefüllt, die zusammen mit anderen Urnen von einer Rakete in den Weltraum verbracht wird. Die restliche Asche des Verstorbenen wird konventionell beigesetzt. Da die Anzahl der Weltraummissionen begrenzt ist, kann es Wartefristen von mehreren Jahren geben. In der Regel aber findet jedes Jahr ein Start statt.